Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der B&V Events GmbH & Co. KG
(Stand: 11.05.2011)
Sehr geehrter Kunde, wir bedanken uns für Ihr Interesse an den Angeboten der BV Events GmbH & Co. KG i. Gr. Wir freuen uns, dass Sie sich für eines unserer Angebote entschieden haben. Zum Schutze Ihrer Interessen als Kunden und unserer Interessen als Dienstleister gibt es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie sich diese vor der Auftragsvergabe genau durch. Falls Sie Fragen haben oder Unklarheiten bestehen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Reiseleistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Reisenden geschlossenen Vertrages.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Reisenden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Reisenden die Leistung vorbehaltlos ausführen.
(3) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt auf Buchungsanfrage des Reisenden und entsprechende Buchungsbestätigung durch uns zustande.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der Reisende ist verpflichtet, die für die gebuchten Reiseleistungen vereinbarten Preise zu zahlen.
(2) Bei Vertragsschluss wird gegen Aushändigung einer Bestätigung und eines Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der restliche Preis wird fällig, wenn feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und die weiteren Reiseunterlagen entweder im Reisebüro des Reisenden bereitliegen oder ihm verabredungsgemäß zugesendet worden sind, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung.
(3) Die Preise schließen die jeweils geltende Mehrwertsteuer mit ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Vertragserfüllung vier Monate und erhöhen sich die Beförderungskosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, so kann der vereinbarte Preis in dem Umfang geändert werden, wie sich die Erhöhung pro Person beziehungsweise pro Sitzplatz auf den Reisenden auswirkt. Über eine Änderung des Reisepreises werden wir den Reisenden unverzüglich in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist jedoch nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche anzubieten. Der Reisende hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen.
(4) Ist bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt, wird nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Frist zu Zahlung des Restpreises der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Entschädigung wie bei Rücktritt des Reisenden fällig (vgl. (1) dieser Reisebedingungen), es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein erheblicher Reisemangel vorlag.
§ 4 Leistungsänderungen
(1) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
(2) Eine Änderung der Reiseleistungen ist dem Reisenden unverzüglich nach unserer Kenntnis zu erklären.
(3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche anzubieten. Der Reisende hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
§ 5 Haftung für Mängel
(1) Wir haften für Reisemängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
(3) Garantien im Rechtssinne erhält der Reisende durch uns nicht.
(4) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr beginnend mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
(5) Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.
§ 6 Haftung für Schäden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Reisenden sowie Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
(2) Soweit wir für sonstige Schäden aufgrund des Reisevertrages haften, ist unsere Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
(3) Unsere vertragliche Haftung ist insgesamt ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
(4) Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Reisenden und Reise bei Sachschäden bis 4.100,00 € beziehungsweise bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser 4.100,00 € übersteigt.
(5) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Reisenden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
§ 7 Haftungsausschluss für Fremdleistungen
(1) Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (beispielsweise Ausflüge, Veranstaltungen, Helikopterflüge, Sportwagenfahrten, Vermittlung von Mietwagen, Power Boat Fahrten, Theaterbesuche, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.
(2) Wir haften jedoch für Leistungen, welche die Beförderung von ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für einen dem Reisenden entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- und Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.
§ 8 Rücktritt des Reisenden/Stornierung
(1) Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
(2) Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Rücktrittsentschädigung beträgt
a. bei Arrangements, Flugreisen und Hotelbuchungen pauschal:
· bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
· vom 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30%
· vom 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 35%
· vom 14. bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 50%
· vom 7. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 80%
· ab dem Tag des Reiseantritts und bei Nichtantritt des Reise 90% des Reisepreises,
b. bei Ferienwohnungen pauschal:
· bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20%
· vom 44. bis zum 35. Tag vor Reiseantritt 50%
· vom 34. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 80%
· • ab dem Tag des Reiseantritts und bei Nichtantritt des Reise 100% des Reisepreises.
Dem Reisenden steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.
(3) Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen höhere, konkrete Entschädigungen zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
(4) Umtausch, Umbuchung oder Stornierung von Eintrittskarten werden von den Veranstaltern, in dessen Namen wir handeln, nicht akzeptiert.
§ 9 Rücktritt des Reiseveranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
(1) Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine im Katalog oder der Reisebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wir haben den Rücktritt vor Fälligkeit des Restreisepreises, spätestens aber am 14. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn vor dem vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
(2) Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige andere Reise aus unserem Angebot zu buchen.
§ 10 Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Parteien den Reisevertrag kündigen. Bezüglich der Rückabwicklung gilt § 651j Abs. 2 BGB.
(2) Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle der Kündigung behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteil anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der dem Kunden von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
§ 11 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Reisende gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 12 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des § 11 etwas anderes ergibt.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind (Art. 6 VO (EG) 593/2008).
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Bei Verträgen mit Verbrauchern ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz, wenn der Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat.
BB Agentur & Events
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86842 Türkheim
Tel.: 08245 - 3430